Wenn ein Kind den Anforderungen der allgemeinen Schule (Grund- oder weiterführenden Schule ) nicht folgen kann und auch kooperative Maßnahmen zu keinem Erfolg führen, oder eine offensichtliche
Behinderung vorliegt, kann ein Antrag gestellt werden, ob der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.
Die Anträge werden entweder über die Eltern oder über die Schulleitung an das Staatliche Schulamt Böblingen gestellt, nachdem die Eltern über den Feststellungsantrag in Kenntnis gesetzt wurden.
Es bedarf jedoch keiner Einwilligung der Eltern für die Überprüfung. Nach Möglichkeit bekommt das SBBZ gleich eine Kopie des Antrags durch die allgemeine Schule.
Im Rahmen der Anspruchsklärung wird das Kind von einem Sonderpädagogen im Kindergarten bzw. im Unterricht beobachtet. Zudem wird zur Klärung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in
Einzelsituationen eine kooperative Diagnostik mit dem Kind durchgeführt.
Aufgrund der Beobachtungen und Testergebnisse wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt, das ggf. den Anspruch des Kindes auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beschreibt.
Am Ende der Anspruchsklärung werden die Eltern in einem Gespräch über die Ergebnisse informiert. Das Gesprächsprotokoll, sowie die Wünsche der Eltern, bezüglich des zukünftigen Lernorts, werden
in das Gutachten mit aufgenommen.
Das Gutachten wir an das Staatliche Schulamt weitergeleitet, welches den Anspruch ggf. feststellt und in einer Bildungswegekonferenz über die Beschulung des Kindes entscheidet.